Hauswirtschaftliche Hilfen

Mit Menschen, für Menschen

Unsere Mitarbeiterinnen der Pflegehilfe unterstützen hilfsbedürftige und kranke Menschen bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben und Probleme und können somit die selbständige Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit aufrecht erhalten.

Leistungen

  • Hilfen bei Einkäufen
  • Haushaltsführung
  • gemeinsame Essenszubereitung

Uns ist besonders die persönliche Beziehung zu unseren Patienten wichtig, uns Zeit zu nehmen für große und kleine Freuden, Sorgen und Nöte. Entsprechend unserem gemeinsamen Pflegeleitbild dient unsere Arbeit auch der Entlastung der Angehörigen.

Unsere Helferinnen sind Teil des Gesamtpflegeteams der Sozialstation, beteiligt und mitverantwortlich für deren weitere Entwicklung. In gemeinsamen Fachgesprächen und Fortbildungen bringen sie ihr aufgabenspezifisches Wissen ein.

Unser Ziel

Wir möchten die von uns betreuten Menschen in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auf einem Stück ihres Lebensweges begleiten.

Finanzierung

Unsere Pflegehilfe ist abrechenbar über einen möglichen vorhandenen Pflegegrad (Sachleistung), oder auch privat. Außerdem können Sie die 125 € Entlastungsbetrag für hauswirtschaftliche Leistungen einsetzen. Gerne erklären wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten persönlich.

Folgende Kostenträger helfen Ihnen bei der Finanzierung unserer Leistungen:

Ihre Krankenkasse

  • wenn durch unseren Dienst ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird
  • wenn die ärztliche Versorgung sichergestellt werden muss
  • wenn wegen Kur oder Krankenhausaufenthalt Kinder bis zu 12 Jahren oder Behinderte versorgt werden müssen
  • wenn eine häusliche Pflege nach Krankenhausaufenthalt erforderlich ist

Ihre Pflegeversicherung

  • wenn die Voraussetzungen für einen Zuschuss zum Pflegeaufwand in Form eines Pflegegrades gegeben sind

Das Sozialamt

  • wenn weder Krankenkassen noch Pflegeversicherungen zur Zahlung verpflichtet sind, aber das Sozialamt diese Kosten übernehmen kann und das Familieneinkommen oder Vermögen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt

Sie selbst

  • wenn Sie nicht versichert sind
  • wenn Krankenkasse, Pflegeversicherung oder Sozialamt nicht zahlen
  • wenn Sie notwendige, aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen aufgeführte Leistungen in Anspruch nehmen möchten

Doch sicher ist:

Niemand muss auf die notwendige Hilfe der Sozialstation verzichten. Rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne!

Aktuelles & Jobs

(Teilzeit: 60%, 23,40h/Woche bis 80%, 31,20h/Woche)
Du bist empathisch - pflichtbewusst - wissbegierig? Dann werde Teil unseres Teams!
Seit 2011 als Pflegefachkraft für unsere Patienten in Spöck und mehr als fünf Jahre als Beraterin für Familien von Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit tätig, verabschieden wir unsere Kollegin Anita Kunz in den Ruhestand.
In Deutschland leben ca. 2,7 Mio. Menschen mit Wunden, die einer speziellen Behandlung bedürfen.