Pflegeberatungen für Pflegegeldempfänger

Bitte denken Sie daran, einen Termin für Ihre Pflegeberatung durch Fr. Kunz zu vereinbaren.

Für Pflegegeldempfänger führt unsere Pflegeberaterin Frau Kunz bei Ihnen Zuhause Pflegeberatungen nach §37.3 SGB XI durch.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 2-3 benötigen halbjährlich, Pflegebedürftige des Pflegegrades 4-5 vierteljährlich den Nachweis einer Pflegeberatung.

Terminvergabe zu unseren Öffnungszeiten (Mo-Do. 8.00-15.30 Uhr, Fr. 8.00-14.30 Uhr) unter 07244 94111.


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